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"Therapeutisches Klonen" – Gefahr oder Chance? |
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Dürfen mit der Technik des Klonens menschliche Embryonen erzeugt werden, aus deren "Stammzellen" dann Gewebe und Organe zum Behandeln von Patienten erwachsen? |
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Eine US-Firma klont nach eigenen Angaben erste menschliche Embryonen – um damit Krankheiten zu heilen. Diese Forschung wird international heiß und kontrovers diskutiert. Als das britische Parlament Ende vergangenen Jahres das "therapeutische Klonen" freigab, sprachen englische Lebensrechtler von "medizinischem Kannibalismus". Deutsche Kommentatoren beklagten einen "ethischen Dammbruch" und unterstellten eine "Perversion menschlichen Denkens". Die britische Gesetzesänderung verschärfte die hitzige Debatte zwischen Gegnern und Befürwortern der Biotechnik. Die Aktivitäten der US-Firma werden voraussichtlich für neuen Zündstoff sorgen. |
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Was bedeutet "Klonen"? |
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Hinter dem Begriff "Klonen" steckt in diesem Fall ein Verfahren, welches 1997 das Schaf "Dolly" weltberühmt machte: Einer Eizelle wird der Zellkern entnommen, der das Erbgut enthält. An seine Stelle setzen die Forscher den Kern aus einer Körperzelle eines erwachsenen Tieres bzw. Menschen. Aus der so manipulierten Eizelle entwickelt sich, wenn alles gut geht, ein Embryo, der in einer "Ammenmutter" zu einer genetisch identischen Kopie der Erbgutspenders – eben einem Klon (griechisch für Zweig) – heranwachsen kann. |
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Was bedeutet "therapeutisch"? |
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Dieses Verfahren dürfen britische Forscher nun beim Menschen erproben – mit einem entscheidenden Unterschied: Der in einer Kulturschale heranwachsende, erst wenige Zellteilungen alte Embryo soll das Ausgangsmaterial für die Züchtung von Zellen, Geweben und Organen liefern – die so genannten Stammzellen. Aus ihnen könnte Ersatz-Gewebe jeder Art erwachsen, das zudem vom Immunsystem des Patienten nicht abgestoßen würde, da es ja dasselbe Erbgut besitzt. "Therapeutisch" heißt dieses Klonen, weil es nur dem Zweck einer Behandlung dient. Das Einpflanzen eines solchen Embryos in die Gebärmutter einer Frau – also eine Entwicklung hin zum menschlichen Klon – bleibt verboten. |
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Beginn des Lebens – in Gesetzen unterschiedlich definiert |
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In Großbritannien dürfen Forscher und Ärzte schon seit zwei Jahrzehnten im Labor mit bis zu 14 Tage alten menschlichen Embryonen arbeiten – bis zu jenem Zeitpunkt, an dem sich der Keimling natürlicherweise in die Gebärmutter eingenistet hätte. Dies gilt auf der Insel als Beginn menschlichen Lebens. Das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1991 hingegen sieht den Beginn im Verschmelzen der Kerne von Ei- und Samenzelle – und verbietet daher die Forschung an Embryonen. |
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Argumente und Gegenargumente |
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Diese unterschiedliche Definition, wann das menschliche Leben beginnt und folglich geschützt werden muss, schürt den Konflikt um das therapeutische Klonen: Vom Moment der Befruchtung an, sagen die Gegner. Dann müsste man auch die Verhütung mit der Spirale verbieten, kontern die Befürworter – auch sie verhindert das Einnisten des Embryos. Außerdem schütze der Gesetzgeber das Leben im Laborglas viel strenger als jenes im Mutterleib, da er die Abtreibung toleriert. Ein zweiter Streitpunkt: Öffnet die britische Entscheidung die Hintertür zum Klonen von Menschen? Weckt sie nicht neue Begehrlichkeiten? |
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Möglicher Ausweg: adulte Stammzellen |
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Einen möglichen Ausweg aus dem ethischen Dilemma könnten so genannte adulte ("erwachsene") Stammzellen bieten, die sich in vielen Geweben des Körpers finden: Sie scheinen wesentlich wandlungsfähiger zu sein als bis vor kurzem vermutet. Ob sie freilich das gleiche Potenzial bieten wie jene von Embryonen, ist noch umstritten. Falls nicht, bliebe ein kaum zu lösender Konflikt zwischen dem Lebensrecht der Embryonen und der Hoffnung Kranker auf Heilung: Die rasante Entwicklung der Biotechnik fordert Ethiker und Gesetzgeber mehr denn je heraus. |
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